Australian Embassy
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Reisepassanträge

Reisepassanträge

 

Je nach Ihren Voraussetzungen können australische Passanträge auf zwei Arten eingereicht werden:

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POSTALISCHER ANTRAG

 

VORAUSSETZUNG

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Sie können Ihren Passantrag im vereinfachten Verfahren per Post einreichen, wenn Ihr zuletzt ausgestellter australischer Reisepass:

  • nach Ihrem 16. Lebensjahr ausgestellt wurde,
  • am oder nach dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurde,
  • eine Gültigkeitsdauer von mind. zwei Jahren hatte,
  • Ihre aktuellen persönlichen Daten enthält und
  • nicht verloren gegangen oder gestohlen wurde.

 

Kinder (bis einschließlich 15 Jahre)

Der Passantrag Ihres Kinders kann im vereinfachten Verfahren per Post einreichen, wenn Ihr Kind:

  • unter 16 Jahre alt ist, und
  • bereits einen australischen Reisepass besessen hat, der nicht verloren gegangen oder gestohlen wurde.

 

 

 

VERFAHREN & ZUSTÄNDIGKEIT

Wenn Sie für das vereinfachte Verfahren per Post berechtigt sind, hängt die zuständige Vertretung von Ihrem Wohnort ab.

Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen oder Bayern wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen der Australischen Botschaft in Berlin:

Postalischer Antrag Berlin 

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen des Generalkonsulats in Frankfurt:

Postalischer Antrag Frankfurt 

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PERSÖNLICHER ANTRAG

 

VORAUSSETZUNG

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Sie müssen einen Termin buchen und Ihren Passantrag persönlich einreichen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie beantragen Ihren ersten australischen Reisepass.
  • Sie beantragen Ihren ersten Reisepass für Erwachsene.
  • Sie möchten Ihren Namen oder andere persönliche Daten in Ihrem Reisepass ändern.
  • Ihr Reisepass wurde verloren oder gestohlen.
  • Sie besitzen derzeit einen Notreisepass. 

Kinder (unter 18 Jahren)

Sie müssen einen Termin buchen und den Passantrag Ihres Kindes persönlich einreichen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie beantragen den ersten Reisepass für Ihr Kind.
  • Ihr Kind ist 16 oder 17 Jahre alt.
  • Sie möchten den Namen Ihres Kindes oder andere persönliche Daten ändern.
  • Der Pass Ihres Kindes wurde verloren oder gestohlen.
  • Ihr Kind besitzt derzeit einen Notreisepass. 

 

VERFAHREN & ZUSTÄNDIGKEIT

Wenn Sie für das vereinfachte Verfahren per Post berechtigt sind, hängt die zuständige Vertretung von Ihrem Wohnort ab.

Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen oder Bayern wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen der Australischen Botschaft in Berlin:

Persönlicher Antrag Berlin

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen des Generalkonsulats in Frankfurt:

Persönlicher Antrag Frankfurt

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