Reisepassanträge
Je nach Ihren Voraussetzungen können australische Passanträge auf zwei Arten eingereicht werden:
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POSTALISCHER ANTRAG
VORAUSSETZUNG
Erwachsene (ab 18 Jahren)
Sie können Ihren Passantrag im vereinfachten Verfahren per Post einreichen, wenn Ihr zuletzt ausgestellter australischer Reisepass:
- nach Ihrem 16. Lebensjahr ausgestellt wurde,
- am oder nach dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurde,
- eine Gültigkeitsdauer von mind. zwei Jahren hatte,
- Ihre aktuellen persönlichen Daten enthält und
- nicht verloren gegangen oder gestohlen wurde.
Kinder (bis einschließlich 15 Jahre)
Der Passantrag Ihres Kinders kann im vereinfachten Verfahren per Post einreichen, wenn Ihr Kind:
- unter 16 Jahre alt ist, und
- bereits einen australischen Reisepass besessen hat, der nicht verloren gegangen oder gestohlen wurde.
VERFAHREN & ZUSTÄNDIGKEIT
Wenn Sie für das vereinfachte Verfahren per Post berechtigt sind, hängt die zuständige Vertretung von Ihrem Wohnort ab.
Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen oder Bayern wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen der Australischen Botschaft in Berlin:
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen des Generalkonsulats in Frankfurt:
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PERSÖNLICHER ANTRAG
VORAUSSETZUNG
Erwachsene (ab 18 Jahren)
Sie müssen einen Termin buchen und Ihren Passantrag persönlich einreichen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie beantragen Ihren ersten australischen Reisepass.
- Sie beantragen Ihren ersten Reisepass für Erwachsene.
- Sie möchten Ihren Namen oder andere persönliche Daten in Ihrem Reisepass ändern.
- Ihr Reisepass wurde verloren oder gestohlen.
- Sie besitzen derzeit einen Notreisepass.
Kinder (unter 18 Jahren)
Sie müssen einen Termin buchen und den Passantrag Ihres Kindes persönlich einreichen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie beantragen den ersten Reisepass für Ihr Kind.
- Ihr Kind ist 16 oder 17 Jahre alt.
- Sie möchten den Namen Ihres Kindes oder andere persönliche Daten ändern.
- Der Pass Ihres Kindes wurde verloren oder gestohlen.
- Ihr Kind besitzt derzeit einen Notreisepass.
VERFAHREN & ZUSTÄNDIGKEIT
Wenn Sie für das vereinfachte Verfahren per Post berechtigt sind, hängt die zuständige Vertretung von Ihrem Wohnort ab.
Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen oder Bayern wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen der Australischen Botschaft in Berlin:
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnen, folgen Sie bitte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen des Generalkonsulats in Frankfurt:
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In besonderen Fällen kann ein Notreisepass ausgestellt werden, wenn:
- Sie nicht alle Voraussetzungen für die Ausstellung eines regulären Reisepasses erfüllen können (mit Ausnahme der Anforderungen hinsichtlich Identität, Staatsangehörigkeit und Anspruchsberechtigung), oder
- Sie zwar alle Voraussetzungen erfüllen, jedoch dringend und aus außergewöhnlichen Gründen reisen müssen.
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Der Notreisepass:
- kann innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgestellt werden,
- enthält lediglich vier Visaseiten,
- hat eine begrenzte Gültigkeit von sieben Monaten,
- enthält keinen Chip und wird daher nicht von allen Ländern akzeptiert (es liegt in der Verantwortung der Inhaberin bzw. des Inhabers sicherzustellen, dass das Reisedokument für die Ein-, Durch- und Ausreise aller geplanten Reiseziele geeignet ist und gegebenenfalls die Visabestimmungen erfüllt).
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Ein regulärer Reisepass kann gleichzeitig mit dem Notreisepass beantragt werden. Hierfür wird dasselbe Antragsformular verwendet.
- Bitte schreiben Sie uns [email protected] (Berlin) or [email protected] (Frankfurt) bevor Sie einen Termin für einen Notreisepass buchen.
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Bitte rechnen Sie nach erfolgreicher Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen, bevor Sie Ihren neuen Reisepass erhalten. Verzögerungen können entstehen, wenn die Passfotos nicht den Anforderungen entsprechen oder erforderliche Unterlagen fehlen. Passanträge, die außerhalb Australiens gestellt werden, können nicht beschleunigt bearbeitet werden.
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Bevor Sie einen Termin buchen oder Ihren Antrag einsenden, stellen Sie bitte sicher, dass:
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alle für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen vorliegen,
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Ihre Passfotos den Anforderungen entsprechen und – sofern erforderlich – ordnungsgemäß unterschrieben bzw. bestätigt wurden,
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und das Antragsformular vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
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Neue Reisepässe können entweder persönlich abgeholt oder per Post zugesandt werden. Wenn Sie sich für den Postversand entscheiden, wird Ihr Reisepass per DHL-Einschreiben verschickt. Es liegt in der Verantwortung der antragstellenden Person, die damit verbundenen Risiken zu beurteilen und zu akzeptieren, da das australische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Handel (Department of Foreign Affairs and Trade) keine Verantwortung für Lieferverzögerungen oder auf dem Postweg verlorene Sendungen übernehmen kann.
- Voller Reisepass (34 Seiten):
- 10 Jahre gültig für Personen ab 16 Jahren
- 5 Jahre gültig für Kinder unter 16 Jahren
- 5 oder 10 Jahre gültig für Personen ab 75 Jahren (bitte die gewünschte Gültigkeitsdauer im Antragsformular angeben)
- Ersatzreisepass (34 Seiten): Ein Ersatzreisepass steht Antragstellerinnen und Antragstellern im Ausland zur Verfügung, wenn der aktuelle Reisepass keine freien Visaseiten mehr enthält oder geringfügig beschädigt ist, und noch mehr als zwei Jahre gültig ist. Der Ersatzreisepass wird mit demselben Ablaufdatum wie der zu ersetzende Reisepass ausgestellt.
- Einreise-, Ausreise- und Transitbestimmungen
Einige Länder verlangen, dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist. Diese Anforderung kann auch gelten, wenn Sie lediglich durch ein Land reisen oder dort einen Zwischenstopp einlegen.
Da diese Regel von ausländischen Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich angewendet wird, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen, wenn Sie unsicher sind, ob die Gültigkeit Ihres aktuellen Reisepasses für Ihre Reise ausreichend ist.
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Sie haben weitere Fragen? In unseren FAQs finden Sie weitere Informationen: Frequently Asked Questions
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Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden können, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:
- Berlin: [email protected]
- Frankfurt:[email protected]
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Wenn sich Ihre Originalunterlagen im Ausland befinden, können diese von einer bevollmächtigten Person in Ihrem Namen bei einer Australischen Vertretung oder einem Australischen Passamt vorgelegt werden. Die postalische Zusendung der Originaldokumente nach Deutschland ist dann nicht erforderlich.
- Mehr Informationen finden Sie hier: germany.embassy.gov.au/files/beln/Passports_Original documents located overseas.pdf.
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Wenn Sie über zukünftige Termine für Pass- oder notariellen Dienstleistungen in München informiert werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected], um in unseren Verteiler aufgenommen zu werden. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an: Vollständiger Name, Passnummer, gewünschte Dienstleistung.
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Anfragen zu möglichen zukünftigen Terminen können leider nicht beantwortet werden.
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Sollten Sie einen neuen Reisepass dringend benötigen, buchen Sie bitte einen regulären Termin in Berlin oder Frankfurt.
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Kommende Termine in München: Derzeit sind keine Termine geplant.
