Australische Pass- und Notargebühren
Die Gebühr ist bei Einreichung des Passantrags bzw. bei Erbringung der notariellen Dienstleistung zu entrichten. In Berlin müssen die Gebühren in AUD per Visa, Mastercard oder American Express (Debit-/Kreditkarte) bezahlt werden. In Frankfurt erfolgt die Zahlung in EUR per EC- oder Kreditkarte vor Ort. Die Australische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Frankfurt akzeptieren keine Barzahlungen.
Für Berlin: Falls Sie keine Kreditkarte besitzen, bringen Sie bitte ein Formular zur Kreditkartenautorisierung (credit card authorisation form) sowie eine Kopie eines Ausweisdokuments des Karteninhabers zum Termin mit.
Die für Passanträge geltenden Gebühren werden in Australien gemäß dem Australian Passports (Application Fees) Act 2005 festgelegt und können sich entsprechend den relevanten Wechselkursen ändern. Alle Passantragsgebühren (außer für Notreisepässe) beinhalten einen Auslandszuschlag (overseas surcharge).
| PASS- & NOTARGEBÜHREN 2025 | |||||
| Datum: | November | 2025 | |||
| Lokale Währung | EUR | ||||
| Wechselkurs (1 AUD → Landeswährung): |
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| AUD | EUR | ||||
| REISEPASS (32 Seiten) | |||||
| ADULT | 596 | 335 | |||
| CHILD (16/17) (10-Jahre Gültigkeit) | 502 | 283 | |||
| CHILD (5-Jahre Gültigkeit) | 298 | 168 | |||
| SENIOR (über 75 Jahre) (5-Jahre Gültigkeit) | 392 | 220 | |||
| REPLACEMENT PASSPORT (volle Visaseiten/Beschädigung) | 259 | 146 | |||
| EMERGENCY PASSPORT (7-Monate Gültigkeit) | 259 | 146 | |||
| OTHER TRAVEL DOCUMENTS | |||||
| CERTIFICATE OF IDENTITY | 259 | 146 | |||
| DOCUMENT OF IDENTITY |
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61 | |||
| PASSPORT OBSERVATION (after issue) | 21 | 12 | |||
| NOTARIAL SERVICES | |||||
| CNI | 177 | 100 | |||
| WITNESSING SIGNATURE (per Unterschrift) | 88 | 49 | |||
| APOSTILLE | 102 | 57 | |||
| AUTHENTICATION |
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49 | |||
| CERTIFIED COPIES (per Kopie) | 88 | 49 | |||
| Porto | 10 | 6 | |||
Ein Express-Antrag (priority processing) ist außerhalb von Australien nicht verfügbar. Bitte lesen Sie stattdessen die Informationen zum Australischen Notreisepass (emergency passport).
Ordinary Passport (Voller Reisepass - 34 Seiten):
- 10 Jahre Gültigkeit für Personen ab 16 Jahren
- 5 Jahre Gültigkeit für Kinder unter 16 Jahren sowie optional für Personen ab 75 Jahren
Replacement Passport (Ersatzpass - 34 Seiten):
Nur erhältlich für Antragsteller im Ausland, deren aktueller Reisepass entweder keine freien Visaseiten mehr hat oder leichte Beschädigungen aufweist, aber noch mehr als 2 Jahre gültig ist. Der Ersatzpass wird mit dem gleichen Ablaufdatum wie der zu ersetzende Pass ausgestellt.
Emergency Passport (Notreisepass - 6 Seiten):
Ein Notfallpass kann nur an australische Staatsbürger ausgestellt werden, wenn:
- sie nicht alle Anforderungen (außer Identität, Staatsbürgerschaft und Anspruch) für einen vollen Reisepass erfüllen können, oder
- sie alle Anforderungen erfüllen, aber dringend reisen müssen.
Dieses Reisedokument enthält nur 6 Visaseiten und ist 7 Monate gültig, um den unmittelbaren Reisebedarf zu decken. Notfallreisepässe werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt (sofern alle Anforderungen erfüllt sind). Ein Notfallreisepass muss persönlich an der Australischen Botschaft in Berlin oder dem Australischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden. Falls gleichzeitig ein voller Reisepass beantragt wird, kann der Antrag ohne Interview per Post erfolgen.
Hinweis: Es liegt in der Verantwortung des Passinhabers sicherzustellen, dass das Reisedokument für Einreise, Transit und Ausreise geeignet ist – einschließlich etwaiger Visabestimmungen.
Wenn Sie innerhalb der nächsten 48 Stunden reisen müssen, kontaktieren Sie bitte umgehend:
- Australische Botschaft Berlin: +49 30 88 00 88 0 (Option „2“ für konsularische Angelegenheiten und Pässe)
- Australisches Generalkonsulat Frankfurt: +49 69 905580 0
Notargebühren:
Die Notargebühren richten sich nach den von Ihnen benötigten Dienstleistungen. Das Consular Fees Act 1955 (Cth) und die Consular Fees Regulations 2018 (Cth) legen die Gebühren für notarielle Dienstleistungen fest. Die Gebühren werden pro beglaubigtem Dokument und pro bezeugter Unterschrift erhoben.
BEISPIELE:
- Zwei Personen benötigen eine Bezeugung ihrer Unterschrift auf demselben Dokument (z.?B. „Notice of Intended Marriage“) = 2x Gebühr
- Eine Person benötigt eine Bezeugung ihrer Unterschrift auf einem Dokument (z.?B. Client Authorisation) und beglaubigte Kopien von drei Ausweisdokumenten (z.?B. Reisepass/Führerschein/Geburtsurkunde) = 4x Gebühr
- Eine Person muss ein Führerscheinformular (z.?B. VicRoads) ausfüllen und benötigt eine bezeugte Unterschrift sowie eine Unterschrift auf dem Foto = 2x Gebühr
Versand:
Wenn Dokumente (z.?B. neue Reisepässe) nicht persönlich bei der Australischen Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt abgeholt werden können, ist ein Versand per Post möglich (gegen Gebühr). Alle Sendungen erfolgen als Einschreiben mit DHL. Der Antragsteller übernimmt das Risiko für eventuelle Verzögerungen oder verlorene Sendungen durch DHL.
