Eheschließung in Australien
Man kann in Australien sowohl kirchlich als auch standesamtlich heiraten. Beides wird offiziell registriert und ist rechtsgültig. Man muss weder australischer Staatsbürger sein noch eine australische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, um in Australien heiraten zu können. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und man das Aufgebot rechtzeitig bestellt hat, kann jeder in Australien heiraten.
Informationen und Formulare für eine Hochzeit in Australien erhalten Sie vom Friedensrichter (Marriage Celebrant), sofern Sie sich schon für einen entschieden haben. In diesem Falle setzten Sie sich bitte direkt mit ihm in Verbindung.
Sollten Sie noch nicht wissen, wo genau und bei welchem Friedensrichter Sie heiraten wollen, dann ist es ratsam, sich mit dem Standesamt (Registry of Births, Deaths & Marriages) des jeweiligen Bundesstaates, in dem Sie heiraten möchten, in Verbindung zu setzen (Adressen siehe hier). Das Standesamt sendet Ihnen dann detaillierte Informationen sowie eine Liste der Friedensrichter im entsprechenden Bundesstaat zu. Eine Liste von möglichen Friedensrichtern ist jedoch auch im Internet erhältlich (www.ag.gov.au/).
Für die Bestellung des Aufgebots ist ein Vorlauf von vier Wochen gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Unterlagen müssen dementsprechend spätestens einen Monat und einen Tag vor dem gewünschten Heiratstermin beim gewünschten Friedensrichter vorliegen. Die Unterlagen dürfen jedoch nicht früher als sechs Monate vor dem Heiratstermin eingereicht werden.
Die einzureichenden Papiere können in den einzelnen Bundesstaaten Australiens variieren. Folgende Unterlagen werden in der Regel gefordert:
- Ihre Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunden erhalten Sie bei lhrem Standesamt),
- eine Art Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt oder Einwohnermeldeamt, woraus hervorgeht, dass kein Heiratseintrag vermerkt ist,
- wenn Sie schon verheiratet waren, benötigen Sie lhre internationale Heiratsurkunde (Standesamt) sowie ihre Scheidungsunterlagen im Original mit beglaubigter Übersetzung ins Englische,
- den ausgefüllten Antrag auf Bestellung des Aufgebots - 'Notice of Intended Marriage': Dieses Formblatt können Sie entweder beim Friedensrichter erfragen oder hier aus dem Internet herunterladen. Die 'Notice of Intended Marriage' muss von beiden Partnern vor Zeugen unterschrieben werden. In Deutschland werden Konsularbeamte oder Diplomaten der Australischen Botschaft in Berlin, des Generalkonsulats in Frankfurt sowie deutsche Notare als Unterschriftszeugen der 'Notice of Intended Marriage' akzeptiert.
Nach der Trauung erhalten Sie vom Friedensrichter ein\'Marriage Certificate', welches Ihre Unterschriften und die der Trauzeugen enthält. Diese Heiratsurkunde ist jedoch kein rechtskräftiges Dokument. Für die offizielle Anerkennung bei Behörden benötigen Sie ein 'Full Marriage Certificate', das die Angaben zu den Eltern des Ehepaares sowie Registrierungsnummer und Siegel trägt. Dieses 'Full Marriage Certificate' wird nicht vom Friedensrichter, sondern nur vom Standesamt des jeweiligen Bundesstaates ausgestellt (Adressen siehe hier).
Um die Anerkennung der Heiratsurkunde in Deutschland zu erlangen, müssen Sie die Heiratsurkunde aller Regel legalisieren lassen. Die Legalisierung erfolgt in Form einer Apostille und kann bei der australischen Botschaft Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.
Da in australischen Heiratsurkunden nicht vermerkt wird, welchen Familiennamen das Ehepaar nach der Eheschliessung trägt, ist es nötig, diese Namenserklärung separat abzugeben. Grundsätzlich gilt:
Deutsche Ehepartner, die den Familiennamen ändern wollen, sollten sich nach der Rückkehr nach Deutschland beim zuständigen deutschen Standesamt melden und die Namensänderung dort erklären. Australische Ehepartner sollten die Namensänderung beim jeweiligen Standesamt in dem australischen Bundesstaat (Adressen siehe hier) eintragen lassen, in dem die Eheschliessung vollzogen wurde. Das 'Name Change Certificate' wird in Deutschland anerkannt und muss nicht in eine deutsche Urkunde übertragen werden.
WICHTIG:
Zur Einreise nach Australien benötigen Sie ein Visum. Deutsche Reisende, die nur für touristische Zwecke und für maximal 90 Tage nach Australien reisen, können sich ein Elektronisches Visum (ETA) ausstellen lassen. Dieses Visum ist bei jedem grösseren Reisebüro oder bei einer nach Australien fliegenden Fluggesellschaft erhältlich. Nähere Informationen zu Visa für Australien auf dieser Website unter Visa.
Marriage in Australia
What do I need to get married in Australia?
Firstly, you must contact the Registry Office in the state where you wish to be married (addresses see here) and request a Marriage Information Package including the \'Notice of Intended Marriage\' application form. This form must be completed and lodged at least one month and one day before the date of your marriage, it will also need to be witnessed by an Australian Consular or Diplomatic Officer in either the Embassy in Berlin or Consulate-General in Frankfurt or by a German Notary Public which you can find in the Yellow Pages.
Do I need to produce any documents when arranging a marriage?
At the time of booking a marriage each party must produce an international birth certificate, or a passport. If either party has been previously married and divorced, a decree absolute of divorce must also be produced. If either party is widowed, it is also necessary to produce the international death certificate together with the previous international marriage certificate.
When German nationals wish to get married in Australia, a \'Certificate of no-impediment to marriage\' (Ehefähigkeitszeugnis or Ledigkeitsbescheinigung) must be obtained from the German authorities.
Documents in a foreign language must be accompanied by a certified translation into English.
Will a marriage solemnized in Australia be recognised in Germany?
To assist the German authorities in recognising a marriage conducted in Australia, it is suggested that you obtain from the authorities in Australia:
1. A full international marriage certificate which you can obtain from the Registry Office (addresses here),
2. an Apostille* applied to the marriage certificate by the state representative of the Department of Foreign Affairs and Trade (addresses here),
3. Australian spouses that wish to change their family name should contact the Registry Office in order to obtain a \'Name Change Certificate\'. This certificate will be accepted in Germany and does not have to be transferred into a German name change document. This is needed as Australian marriage certificates do not show the new family name if one partner decides to change the name.
Upon your return to Germany, you should contact your local registry office (Standesamt) and request that the marriage be entered into your family book (Familienbuch), if you have one. German spouses that wish to change their family name should also make an official name declaration with the German registry office.
*APOSTILLE: Australia and Germany are signatories to The 1969 Hague Convention abolishing the requirement of legalisation for foreign public documents.
--------------------------------------------------------------------------------